Rechtsanwalt Muenchen Versicherungsrecht

 

Versicherungsrecht

Hier geht es z. B. um Ansprüche aus einer Unfallversicherung. Dabei müssen die Versicherungsbedingungen genauestens geprüft werden, weil innerhalb einer bestimmten Frist die Ansprüche bei der Unfallversicherung geltend gemacht werden müssen. Falls diese Frist versäumt wird, können Ihre Ansprüche aus formellen Gründen zurückgewiesen werden.

Auch müssen Sie darauf achten, dass nach den Versicherungsbedingungen in einem bestimmten Zeitraum der unfallbedingte Invaliditätsgrad festgestellt werden muss. Auch hier kann eine Fristversäumnis zu einem Verlust Ihrer Ansprüche führen.

Bei der Unfallversicherung müssen Sie erst einmal selbst tätig werden und die Ansprüche geltend machen, wobei wir hier natürlich beratend zur Seite stehen. Erst wenn Ihre Unfallversicherung nicht zahlt oder Ihren Invaliditätsgrad falsch beurteilt, können Sie uns mit der Vertretung beauftragen. Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt nämlich immer nur erst dann unsere Anwaltskosten, wenn Ihre Unfallversicherung nicht oder zu wenig zahlt und Sie deswegen die Hilfe eines Anwaltes benötigen.

 

Auch hier übernehmen wir für Sie die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

 

Downloads:

Unfallfragebogen >>  Bitte nur die erste Seite und dort auch nur die linke Spalte mit Ihren ganzen Kontaktdaten ausfüllen.

Vollmacht >>  Bitte im Betreff Ihren Namen einsetzen und eingeben "Versicherungsansprüche aus Unfall vom ?, gegen ?" (Datum einsetzen). Links unten den Ort mit Datum einfügen und rechts unterschreiben.

Anschließend schicken Sie bitte den Fragebogen und die Vollmacht – vorzugsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - an uns.

 

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