Scheidung
1. Einvernehmliches Scheidungsverfahren
In schwierigen Zeiten einen guten Weg finden. Das ist das Motto, dem sich Rechtsanwältin Barbara Bosshard-Melzer verschrieben hat.
Schon aus Kostengründen sollte es das Ziel jedes Ehepartners sein, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben, bei der die Folgesachen wie Unterhalt, Umgang, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleichansprüche, Hausratsaufteilung oder Zuweisung der Ehewohnung etc. nicht durch das Familiengericht entscheiden werden müssen, sondern die Eheleute mit Hilfe ihrer Anwälte alle diese Fragen vor dem Scheidungsausspruch klären und in einer Vereinbarung regeln, die dann entweder notariell beurkundet oder dem Gericht zur Protokollierung vorgelegt wird.
Es herrscht der sogenannte Anwaltszwang. Das heißt, mindestens ein Ehepartner muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Auf Wunsch können die Eheleute sich von nur einem Anwalt beraten lassen. Vor Gericht kann dieser aber nur eine Seite vertreten. Bei Fragen also, die sich nicht einvernehmlich klären lassen, benötigen beide Eheleute je einen Anwalt.
Zwei wichtige Vorteile zeichnen das einvernehmliche Scheidungsverfahren aus: Anwaltskosten können geteilt und so für den Einzelnen reduziert werden. Außerdem kann die Scheidung deutlich schneller vollzogen werden. Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist gewöhnlich in sechs bis neun Monaten abgeschlossen, während ein streitiges Scheidungsverfahren Jahre dauern kann.
2. Streitiges Scheidungsverfahren
Findet ein Ehepaar keinen Kompromiss und sucht die Auseinandersetzung vor Gericht, dann spricht man von einem streitigen Scheidungsverfahren. Hier ist der Beistand einer spezialisierten Fachanwältin für Familienrecht wie Rechtsanwältin Barbara Bosshard-Melzer angeraten, da wichtige Sorgerechts- und Unterhaltsfragen zu klären sind, aber auch die Vermögensauseinandersetzung (Güterrecht/Zugewinn) und die Altersvorsorge.
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Wir nehmen uns 1-2 Stunden Zeit für Sie, klären die wichtigsten Punkte und nächsten Schritte. Kommen Sie rechtzeitig unmittelbar dann, wenn Sie Trennungsabsichten hegen oder vom Trennungswunsch Ihres Ehepartners erfahren und lassen sich über die Konsequenzen beraten. So können rechtzeitig Vorkehrungen getroffen werden, die Sie vor den Härten einer Trennung und Scheidung schützen oder diese aber zumindest begrenzen. Das Erstgespräch kostet nur EUR 250,- inklusive Mehrwertsteuer – eine Investition, die sich auszahlt.