Rechtsanwalt Muenchen Mediation

Fachgebiet Mediation

Mediation, der sanfte Weg zur gütlichen Einigung

In der Auseinandersetzung zweier Parteien kann ein neutraler Berater die Lösung sein. Genau dieses Ziel verfolge ich als Mediatorin. Ich erreiche für Sie einen Ausgleich unterschiedlicher Interessen und damit eine gute Lösung für beide Konfliktparteien.

Der gemeinsam erarbeitete Konsens wird – zum Beispiel bei einem Familienrechtsstreit – dem Gericht als Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt und schließt den Streit zeitnah und kostengünstig ab.

Weniger Schmerz, mehr Zukunft für alle Beteiligten

Durch Mediation werden Streitigkeiten oftmals schneller, kostengünstiger und für beide Seiten weniger verletzend erzielt. Im Familienrecht und Wirtschaftsrecht, im Erbrecht sowie bei Nachfolgeproblemen erweist sich Mediation als erfolgreicher Lösungsweg.

Gerade bei sensiblen Familienstreitigkeiten kann sie nicht-juristische Gesichtspunkte berücksichtigen, zum Wohl der Familie und Kinder sowie zum Fortbestand von Familienbeziehungen auch nach der Scheidung. Deshalb schreibt der Gesetzgeber in § 135 FamFG den Familiengerichten vor, den Beteiligten eines Rechtsstreites zur außergerichtlichen Beratung über Mediation zu raten.

Wegweiser auf dem Weg zur Einigung: die Mediatorin

Die speziell für diese Aufgabe ausgebildete Mediatorin Barbara Bosshard-Melzer sorgt seit den Jahr 2000 für ein konstruktives, faires Miteinander aller beteiligten Personen.

Im Rahmen einer Mediation werden Kommunikationsprobleme beseitigt, sodass die Beteiligten mit Hilfe der Mediatorin gemeinsam eine verbindliche, alle Aspekte des Konflikts regelnde Vereinbarung vereinbaren und abschließen können.

Neutralität macht Gegner zu Lösungspartnern

Die Mediatorin ergreift niemals Partei, sie berät nicht und wägt nicht ab, sondern fördert die Selbstverantwortung der Beteiligten. Auf dieser Freiwilligkeit beruht die Chance auf einen Konsens.

Alle Verhandlungen sind streng vertraulich. Die Anwaltsmediatorin unterliegt der Schweigepflicht ihres Berufsstandes und ist beiden Beteiligten zur strikten Unparteilichkeit verpflichtet.

 

 

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