Rechtsanwalt Muenchen Familienrecht

Fachgebiet Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es beschäftigt sich mit allen Rechtsbeziehungen zwischen Verwandten, Ehepartnern und Lebenspartnern. Auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden Vertretungsverhältnisse der Vormundschaft, der Pflegschaft und der rechtlichen Betreuung, sowie das Recht der Adoption Minderjähriger und Volljähriger gehört zum Familienrecht.

Auseinandersetzungen im Familienrecht haben meist erhebliche emotionale und finanzielle Folgen für die Betroffenen. Daher ist es uns besonders wichtig, auf Ihre ganz persönliche Situation einzugehen, juristische Lösungsansätze mit Ihnen transparent und umfassend zu besprechen und Sie bei den anstehenden juristischen Schritten kompetent zu vertreten. Hierbei ist die Situation gemeinsamer Kinder immer in besonderem Maße zu berücksichtigen.

 

Im Fachgebiet Familienrecht vertritt Sie unsere Spezialistin:

RA'in Barbara Bosshard-Melzer

 

Fachanwältin für Familienrecht seit 1999, Mediatorin (DAA) seit 2000.

In Angelegenheiten des Familienrechts widmet sie sich den Themen Scheidung, Eheverträge, Partnerverträge, Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption inklusive Erwachsenen-Adoption, Vermögensstreit, Unterhalt, eheliches Güterrecht und Versorgungsausgleich bis hin zu Kindschaftsverfahren. Auch Zugewinnausgleich, nichteheliche Lebensgemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaften und Vermögensauseinandersetzungen zählen zu ihren Themen.

Als ausgebildete Mediatorin (DAA) begleitet sie Betroffene bei der Herbeiführung einvernehmlicher, außergerichtlicher Konfliktlösungen – nicht nur im Familienrecht, sondern auch in anderen Rechtsbereichen.

 

"Ich möchte, dass Sie Recht bekommen. Dafür setze ich mich ein, mit Herz und Kompetenz.

Eine Lösung ist oftmals schneller erreicht als man denkt.

Meine Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich Familienrecht hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.“

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