Rechtsanwalt Muenchen Trennungsunterhalt

 

Trennungsunterhalt

Für den Anspruch auf Trennungsunterhalt ist es notwendig, dass die Ehegatten bereits getrennt voneinander leben, jedoch noch nicht geschieden sind. Der Betrag, der dem unterhaltsbedürftigem Partner zusteht hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute ab.

Um die Höhe zu berechen, wird zunächst das Einkommen des Zahlungspflichtigen herangenommen und geprüft, ob dieses für Unterhaltszahlungen ausreicht, ohne den eigenen Selbstbehalt zu gefährden.

Bei der oftmals recht komplizierten Berechnung des Trennungsunterhaltes nutzen Sie die Erfahrung und Kompetenz der Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwältin Barbara Bosshard-Melzer.

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Wir nehmen uns 1-2 Stunden Zeit für Sie, klären die wichtigsten Punkte und nächsten Schritte. Das Erstgespräch kostet nur EUR 250,- inklusie Mehrwertsteuer – eine Investition, die sich auszahlt.

 

 

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