Rechtsanwalt Muenchen Zugewinn

 

Zugewinn/Güterrecht

 

Hat ein Ehepaar vor und während der Ehe keinen notariellen Ehevertrag geschlossen und für die Ehe den Güterstand der Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart bzw. die Zugewinngemeinschaft modifiziert, dann lebt es im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Im Rahmen einer Scheidung wird auf Antrag der sogenannte Zugewinn ausgeglichen, den jeder Ehepartner seit der Eheschließung bis zum Tag der Scheidungsantragsstellung gemacht hat. Es muss als das Anfangs- und das Endvermögen ermittelt werden. Zum Anfangsvermögen werden auch Erbschaften und Schenkungen gezählt. Wer einen größeren Zugewinn als sein Ehepartner verzeichnet, ist verpflichtet, die Hälfte der Differenz an den anderen Partner auszuzahlen.

Rechtsanwältin Barbara Bosshard-Melzer berät sie individuell über Ihre Situation und mögliche Ansprüche in einer Vermögensauseinandersetzung. Denn Trennungen und Scheidungen haben für Mandanten oft erhebliche wirtschaftliche Folgen, etwa bei Themen wie gemeinschaftlichen Immobilien und Unternehmensbeteiligungen.

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