Rechtsanwalt Muenchen Ehevertrag

 

Ehe- & Partnerverträge

 

Der Ehevertrag für Eheleute bzw. Partnervertrag für eine eingetragene Lebenspartnerschaft stellt ein wirksames Mittel dar, Fragen zum Vermögen und zum Unterhalt für die Zukunft zu regeln. Die Beteiligten können hier ihre eigenen Regelungen für ihre Ehe oder eheähnliche Lebensgemeinschaft festschreiben.

 

Im Falle von eheähnlichen Lebensgemeinschaften ist ein Vertrag vor allem deshalb ratsam, weil der Gesetzgeber für gewöhnlich Ansprüche wegen Unterhalt, Vermögensausgleich und Hausrat nicht sichert. Unverheiratete Paare, die eine Ehe anstreben, profitieren ebenfalls von einer vertraglichen Vereinbarung. Denn sie können von Anfang an Streitigkeiten im Trennungsfall und deren unerwünschte Folgen vermeiden.

Maßgeblich bei Eheverträgen und Partnerverträgen ist die ganz persönliche Situation der Beteiligten. Rechtsanwältin Barbara Bosshard-Melzer arbeitet sie deshalb ganz individuell für ihre Mandanten aus.

 

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