Rechtsanwalt Muenchen Bussgeld

 

Bußgeld / Ordnungswidrigkeit

Mit Inkrafttreten der neuen Punktereform seit dem 01.05.2014 wird der Führerschein bereits ab einer Anzahl von 8 Punkten automatisch entzogen. Punkte werden immer verhängt, wenn die Geldbuße über 60,00 € liegt.

Deswegen sollte man darum kämpfen, dass es nicht zu einer Eintragung mit Punkten kommt. Wir helfen Ihnen dabei und nehmen bei der Polizei Akteneinsicht, welche Ihnen als Privatperson nicht gewährt wird. Anschließend schlagen wir Ihnen eine Verteidigungsstrategie vor, um Sie hier optimal zu vertreten.

 

Bei den Ordnungswidrigkeiten geht es vor allem um die folgenden Fälle:

1. Rotlichtverstoß

2. Geschwindigkeitsüberschreitungen

3. Abstandsverstoß

 

Alle Messungen müssen in einem so genannten standardisierten und überprüfbaren Verfahren durchgeführt werden. Es ist unsere Aufgabe zu überprüfen, ob die Standards auch eingehalten wurden. Sollten sich Anhaltspunkte für Messfehler ergeben, muss das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt werden.

 

Downloads: 

Vollmacht >>  Bitte im Betreff Ihren Namen einsetzen und eingeben "Ordnungswidrigkeit vom ?" (Datum einsetzen). Links unten den Ort mit Datum einfügen und rechts unterschreiben.

Fragebogen für Bußgeld und Strafsachen >>

 

Anschließend schicken Sie bitte den Fragebogen und die Vollmacht – vorzugsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - an uns.

 

<< zurück zum Verkehrsrecht

© 2021 ReA Melzer & Bosshard-Melzer