Rotlichtverstoß
Rote Ampel überfahren oder bei Rot geblitzt?
Wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot war, dann gibt es einen Monat Fahrverbot, eine Geldbuße von mind. 200,00 € und 2 Punkte in Flensburg.
Ein Rotlichtverstoß wird entweder durch die Polizei angezeigt, welche den Verstoß vor Ort beobachtet hat. Hier lässt sich der Vorfall letztlich nur im Rahmen einer Hauptverhandlung klären, bei welcher die Polizeibeamten unter anderem genauestens gefragt werden müssen, ob Sie z.B. von ihrer Position aus überhaupt die Haltelinie erkennen konnten.
Wird der Rotlichtverstoß mit einem fest installierten Blitzer aufgenommen, so erhält man erst einmal einen Anhörungsbogen. Wir empfehlen, dass man hierzu keine Angaben macht, insbesondere nicht die Fahrereigenschaft einräumt. Wenn Sie uns beauftragen, werden wir Einsicht in die behördliche Akte nehmen können diese dann auf entlastende Tatsachen überprüfen, insbesondere ob die Meßanlage ordnungsgemäß installiert und geeicht war.
Nachdem die Folgen bei einem Rotlichtverstoß gravierend sein können, empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Hilfe, damit eine Verurteilung vermieden werden oder zumindest erreicht werden kann, dass ein Fahrverbot aufgehoben wird.
Downloads bei einem Rotlichtverstoß:
Vollmacht >> Bitte im Betreff Ihren Namen einsetzen und eingeben "Vorfall vom ?" (Datum einsetzen). Links unten den Ort mit Datum einfügen und rechts unterschreiben.
Fragebogen für Bußgeld und Strafsachen >>
Anschließend schicken Sie bitte den Fragebogen und die Vollmacht – vorzugsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - an uns.