Rechtsanwalt Muenchen Verkehrsverwaltung

 

Verkehrsverwaltungsrecht

Hier geht es um die Erlangung, Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle.

Werden der Verwaltungsbehörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung eines Führerscheininhabers oder –bewerbers begründen, so wird die Behörde aktiv. Zweifel an der Eignung können zum Beispiel bestehen beim Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Drogen oder Alkohol, aber auch bei einem sehr hohen Punktestand im Verkehrszentralregister.

Die Verkehrsverwaltungsbehörden haben unter anderem die Möglichkeit medizinisch psychologische Untersuchungen (MPU), die Teilnahme an Aufbauseminaren oder sonstige Maßnahmen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis anzuordnen.

Unsere Kanzlei berät Sie ausführlich über die Voraussetzungen dieser Anordnungen und Ihre Möglichkeiten hiergegen Rechtsmittel einzulegen. Auch geben wir Ihnen konkrete Empfehlungen, welche Maßnahmen sie ergreifen können, um sich auf die Prüfungen entsprechend vorzubereiten.

 

Das komplexe Verwaltungsverfahren macht es erforderlich, dass Sie uns als Fachanwälte für Verkehrsrecht beauftragen sollten.

 

Downloads:

Unfallfragebogen >> Bitte nur die erste Seite und dort auch nur die linke Spalte mit Ihren ganzen Kontaktdaten ausfüllen.

Vollmacht >>  Bitte im Betreff Ihren Namen einsetzen und eingeben "Vorfall vom ?" (Datum einsetzen). Links unten den Ort mit Datum einfügen und rechts unterschreiben.

Anschließend schicken Sie bitte den Fragebogen und die Vollmacht – vorzugsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - an uns.

 

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