Rechtsanwalt Muenchen Geschwindigkeitsueberschreitung

 

Geschwindigkeitsverstoß / Abstandsmessung

Wir gehen hier aus taktischen Gründen in mehreren Stufen Schritt für Schritt vor. Die nächste Stufe wird immer erst dann genommen, wenn die vorhergehende Stufe zu keinem Erfolg geführt haben sollte:

 

1. Stufe

In der Regel erhalten Sie einige Tage nach dem Verstoß einen Anhörungsbogen. Wichtig ist, dass die Fahrereigenschaft nicht eingeräumt wird. Falls nämlich das Foto schlecht ist und man Sie als Fahrer/Fahrerin nicht erkennen kann, dann muss das Verfahren gegen Sie eingestellt werden.

 

2. Stufe

Wenn die Fahrereigenschaft feststeht, dann muss das Messverfahren überprüft werden. Falls man hier einen Fehler findet, so muss das Verfahren gegen Sie eingestellt werden.

Beim Messverfahren sind eine Vielzahl von Punkten zu überprüfen, wobei wir hier nur beispielhaft Stichpunkte nennen können: Ist das Messgerät geeicht, welche Software wurde verwendet, insbesondere, erfolgte nach Einspielung der letzten Software die Eichung? Ist der Messbeamte speziell für dieses Gerät und Software überhaupt geschult und gibt es hierzu einen Schulungsnachweis? Finden sich Hinweise für Reparaturen am Messgerät, welche die Messung/Eichung beeinflussen konnten? Wurde für die Auswertung der Messung tatsächlich die aktuell gültige Software verwendet usw., usw. ...

Es gibt also eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten, mit denen man eine Messung angreifen kann, um eine Einstellung des Bußgeldverfahrens zu erreichen.

3. Stufe

Falls man zum Ergebnis kommt, dass Sie als Fahrer/Fahrerin eindeutig zu erkennen sind und das Messverfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist, dann klären wir mit Ihnen ab, ob z. B. bei einem Fahrverbot ein Wegfall aufgrund besonderer beruflicher Umstände in Betracht kommt.

4. Stufe

Am Schluss ist zu prüfen, ob man aus taktischen Gründen z. B. wegen Tilgung / Löschung einer Voreintragung erst zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt den Bußgeldbescheid rechtskräftig werden lässt.

 

Sie sollten also nicht davon ausgehen, dass alle Messungen grundsätzlich ordnungsgemäß ablaufen. Unsere tägliche Erfahrung zeigt, dass dies gerade nicht der Fall ist!

 

Downloads bei einem Geschwindigkeitsverstoß oder Abstandsmessung: 

Vollmacht >>  Bitte im Betreff Ihren Namen einsetzen und eingeben "Vorfall vom ?" (Datum einsetzen). Links unten den Ort mit Datum einfügen und rechts unterschreiben.

Fragebogen für Bußgeld und Strafsachen >>

 

Anschließend schicken Sie bitte den Fragebogen und die Vollmacht – vorzugsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - an uns.

 

Bild ©Tim Reckmann  / pixelio.de

 

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