Strafsachen im Verkehrsrecht
Es gibt hier das Vor- und das Hauptverfahren: Beim Vorverfahren klärt die Polizei den Sachverhalt und vernimmt Zeugen. Dies dauert in der Regel etwa drei Monate und anschließend wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, welche dann endgültig entscheidet, ob ein Strafverfahren eingestellt oder ein Strafbefehl bzw. eine Anklageschrift erlassen wird. Wenn gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt oder eine Anklage erhoben wird, kommt es zur Verhandlung bei Gericht.
Wir empfehlen grundsätzlich, dass Sie uns bereits im Vorverfahren beauftragen, damit wir noch vor Erlass eines Strafbefehls oder einer Anklageerhebung auf das Verfahren Einfluss nehmen können, um - wenn dies die Umstände des Einzelfalles zulassen - eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Damit kann eine Hauptverhandlung vermieden werden.
Im Vorverfahren nehmen wir Akteneinsicht und stimmen danach mit Ihnen die weitere Verteidigungsstrategie ab. In der Regel verfassen wir eine Stellungnahme und/oder nehmen direkt Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf.
Es geht hier vor allem um die folgenden Tatbestände:
- Fahrlässige Körperverletzung
- Trunkenheit im Straßenverkehr, BtM-Verstoß
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Beleidigung
- Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung
- Tötung
Downloads:
Vollmacht >> Bitte im Betreff Ihren Namen einsetzen und eingeben "Vorfall vom?" (Datum einsetzen). Links unten den Ort mit Datum einfügen und rechts unterschreiben.
Fragebogen für Bußgeld und Strafsachen >>
Anschließend schicken Sie bitte den Fragebogen und die Vollmacht – vorzugsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - an uns.