Führerscheinentzug
Der Führerscheinentzug durch das Strafgericht beträgt mindestens sechs Monate. Hierbei sind aber örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen, welche in der Regel zu einer Erhöhung der Dauer des Führerscheinentzuges führt. So wird z.B. in der Stadt München bei einer Trunkenheitsfahrt ohne Unfall für einen Ersttäter ein Führerscheinentzug von durchschnittlich zwölf Monaten verhängt.
Ziel unserer Verteidigung ist es natürlich zu erreichen, dass aufgrund besonderer Umstände die Führerscheinentzugsdauer verkürzt wird. Hierzu werden wir mit Ihnen Ihren Fall genau besprechen, um herauszufinden, welche Besonderheiten bei Ihnen geltend gemacht werden können.
Auch kann man z. B. mit einer verkehrspsychologischen Nachschulung erreichen, dass selbst bei einer rechtskräftigen Verurteilung nachträglich die Dauer des Führerscheinentzuges um bis zu zwei Monate gekürzt wird.
Von Anfang an weisen wir bei bestimmten Straftaten wie z. B. einer Trunkenheitsfahrt darauf hin, dass bei der späteren Neuerteilung des Führerscheines bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um - nach Ablauf des Führerscheinentzuges - problemlos den Führerschein wieder zu erhalten. In der Regel ist dies nur durch einen so genannten Abstinenznachweis ( Urinscreening/Haarprobe) möglich. Weiterhin empfehlen wir, sich für eine anstehende MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) bei einem anerkannten Verkehrspsychologen beraten zu lassen und geben hierzu auch entsprechende Empfehlungen.
Wenn Sie also eine Straftat begangen haben, welche mit einem Führerscheinentzug geahndet wird, so wenden Sie sich an uns, damit wir alle Möglichkeiten nutzen können, um zum einen eine Kürzung des Führerscheinentzuges zu erreichen und zum anderen, dass es später bei der Neuerteilung des Führerscheins keine Probleme gibt.
Downloads:
Fragebogen für Bußgeld und Strafsachen >>
Vollmacht >> Bitte im Betreff Ihren Namen einsetzen und eingeben "Vorfall vom ?" (Datum einsetzen). Links unten den Ort mit Datum einfügen und rechts unterschreiben.
Anschließend schicken Sie bitte den Fragebogen und die Vollmacht – vorzugsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - an uns.